Webinar: Umsatzsteuer – Das One-Stop-Shop-Verfahren für den Online-Handel


Seit dem 1. Juli 2021 hat sich nicht nur die Bezeichnung Versandhandel in Fernverkäufe geändert – zugleich gab es erhebliche Erleichterungen für Onlinehändler. Eine steuerliche Registrierung für Umsatzsteuerzwecke im EU-Ausland ist nicht mehr zwingend erforderlich.

Zentrales Element der europäischen Mehrwertsteuerreform zum E-Commerce ist der sogenannte One-Stop-Shop: Der Unternehmer lässt sich in lediglich einem Mitgliedstaat der Union steuerlich registrieren und kann sodann unter dieser Registrierung über das Meldeportal die Deklaration der Umsatzsteuer in sämtliche Mitgliedstaaten der Union weiterleiten und gleichsam seine Steuerschulden begleichen.

Erhebliche umsatzsteuerliche Änderungen haben sich vor allem beim Verkauf von Waren über elektronische Marktplätze ergeben. Diese werden ähnlich wie ein Kommissionsgeschäft in die Besteuerung einbezogen. Mit dem Seminar werden die gängigen Geschäftsmodelle im Online-Handel im Zusammenhang mit dem Umsatzsteuer-Digitalpaket beleuchtet.

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7. September 2022 _ 9-12:30 Uhr


Folgende Themen werden behandelt:

  • Fernverkaufsumsätze seit dem 1. Juli 2021
  • EU-Versandhandel „B2C“ – Sonderfälle
  • EU-Versandhandel „B2B“ – Fiktion einer Lieferkette (elektronische Plattformen)
  • Besteuerungsverfahren
  • Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer
  • Sonderregelung Einfuhr – IOSS (Import-One-Stop-Shop)
  • Registrierungsverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern

 
Referent:
Thomas Nabein
Stv. Bereichsleiter Existenzgründung und Unternehmensförderung
IHK Aschaffenburg