Das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht unterliegt einem permanenten Wandel und exportierende Unternehmen sollten sich daher stets auf dem "Laufenden" halten. Wie in jedem Jahr treten auch zum 1. Januar 2024 zahlreiche Änderungen in den Bereichen Zoll, Präferenzrecht und Exportkontrolle in Kraft, die für exportierende Unternehmen von entscheidender Bedeutung sind.
Die Teilnehmer erhalten einen kompakten Überblick zu den Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht zum 1. Januar 2024.
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Sekunden16. Januar 2024 || 13:30 bis 17 Uhr
Folgende Themen werden behandelt:
Außenhandelsstatistik
Umsatzsteuer und EU-Binnenmarkt
Zollrecht (Einfuhr und Ausfuhr)
Außenwirtschaftsrecht
Warenursprung und Präferenzen
Sonstiges
Zielgruppe:
Sachbearbeiter in den Abt. Vertriebsinnendienst, Export- und Versandabwicklung, Fach- und Führungskräfte in exportierenden Unternehmen
Referent:
Dipl.-Kfm. Stefan Schuchardt
Contradius Export- und Zollberatung, 34292 Ahnatal
Ihre Ansprechpartnerin: Monika Sonnack