Im Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union und mit den assoziierten Ländern, mit denen Präferenz- oder Freihandelsabkommen abgeschlossen wurden, sind Präferenznachweisen (EUR1/EUR-MED/Ursprungserklärung) notwendig, um Zollfreiheit oder Vorzugszölle zu erlangen.
Oftmals bestehen aber Unklarheiten über die komplizierten Ursprungs- und Präferenzregelungen. Fehlende Kenntnis und falsche Handhabung dieser Bestimmungen führen zu Fehlern und die sich aus den Handelsabkommen ergebenden Vorteile können nicht genutzt werden.
Dieses Seminar soll zum besseren Verständnis der teilweise sehr komplexen Präferenzregelungen beitragen. Darüber hinaus wird zu aktuellen Fragen / Entwicklungen und deren Bedeutung für die Praxis Stellung genommen.
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Sekunden18. April 2024 || 9 bis 17 Uhr
Folgende Themen werden behandelt:
Nichtpräferenzieller Ursprung
Präferenzursprung
Anwendung der materiellen Ursprungsregeln
Referent:
Dipl.-Finanzwirt Volker Martin
Ihre Ansprechpartnerin: Monika Sonnack