Warenursprung und Präferenzen


Im Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union und mit den assoziierten Ländern, mit denen Präferenz- oder Freihandelsabkommen abgeschlossen wurden, sind Präferenznachweisen (EUR1/EUR-MED/Ursprungserklärung) notwendig, um Zollfreiheit oder Vorzugszölle zu erlangen. 

Oftmals bestehen aber Unklarheiten über die komplizierten Ursprungs- und Präferenzregelungen. Fehlende Kenntnis und falsche Handhabung dieser Bestimmungen führen zu Fehlern und die sich aus den Handelsabkommen ergebenden Vorteile können nicht genutzt werden. 

Dieses Seminar soll zum besseren Verständnis der teilweise sehr komplexen Präferenzregelungen beitragen. Darüber hinaus wird zu aktuellen Fragen / Entwicklungen und deren Bedeutung für die Praxis Stellung genommen. 

 

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18. April 2024 || 9 bis 17 Uhr

Folgende Themen werden behandelt: 


Nichtpräferenzieller Ursprung 

Präferenzursprung

  • Zollunion mit der Türkei
  • Präferenzen in Europa
  • Übersicht über die geltenden Präferenzabkommen
  • Länderlisten
  • Präferenzen bei der Einfuhr
  • Vorlagefristen

Anwendung der materiellen Ursprungsregeln

  • Einleitung
  • Prüfungsschema
  • Fundstellen
  • Vollständige Erzeugung
  • Ausreichende Be- oder Verarbeitung
  • Einreihung
  • Listenanwendung / Toleranzen / Besonderheiten / Werte
  • Minimalbehandlung
  • Territorialitätsprinzip
  • draw-back-Verbot
  • Kumulation
  • Regionales Übereinkommen / Übergangsregeln
  • Pan-Euro-Med-Zone
  • Besonderheiten Kanada / Japan / Vereinigtes Königreich
     
  • Lieferantenerklärung und Auskunftsblatt
  • Vereinfachungen
  • Verbindliche Ursprungsauskunft
  • Informationsquellen

 

Referent:
Dipl.-Finanzwirt Volker Martin

 

IHK für Rheinhessen

Ihre Ansprechpartnerin: Monika Sonnack