Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2025 (nachmittags)


Das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht unterliegt einem permanenten Wandel und exportierende Unternehmen sollten sich daher stets auf dem "Laufenden" halten. Wie in jedem Jahr treten auch zum 1. Januar 2025 zahlreiche Änderungen in den Bereichen Zoll, Präferenzrecht und Exportkontrolle in Kraft, die für exportierende Unternehmen von entscheidender Bedeutung sind. 

Die Teilnehmer erhalten einen kompakten Überblick zu den Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht zum 1. Januar 2025.

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Hinweis zum Datenschutz:
Sie sind berechtigt, jederzeit Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung Ihrer personenbezogenen Daten nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

Ausführliche Hinweise finden Sie in den Informationen zur DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) und der Datenschutzerklärung.

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Preis pro Teilnehmer: 170 €
inkl. Arbeitsunterlagen

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bis zur Veranstaltung

28. Januar 2025 || 13:30 bis 17 Uhr

Folgende Themen werden behandelt:

Außenhandelsstatistik

  • Neues Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2025
  • Einreihungsverordnungen, verbindliche Zolltarifauskünfte
  • Länderverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2025
  • Intrahandelsstatistik 2025

Umsatzsteuer und EU-Binnenmarkt

  • Aktuelle Rechtsprechung
  • Stand der Reform des EU-Umsatzsteuerrechts

Zollrecht (Einfuhr und Ausfuhr)

  • Zollkodex der Union (UZK)
  • Neue Codierungen
  • Releasewechsel ATLAS 3.0
  • neue Merkblätter
  • Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Außenwirtschaftsrecht

  • EU-Dual-Use-Verordnung (aktueller Stand)
  • Übersicht der Embargoländer zum 01.01.2025, Schwerpunkt: Russland
  • Güterlisten und deren Anwendung: Änderungen zum Jahreswechsel 2024 / 2025
  • Umschlüsselungsverzeichnis 2024 / 2025; Stichwortverzeichnis 2025
  • Allgemeine Genehmigungen: Übersicht

Warenursprung und Präferenzen

  • Übersicht Präferenzabkommen der EU zum 01.01.2025
  • Neue Präferenzabkommen 2024 / 2025; Ausblick: Neuseeland und Australien
  • Ermächtigter Ausführer, Arbeits- und Organisationsanweisung
  • Registrierter Ausführer (REX)
  • Lieferantenerklärungen
  • nichtpräferenzieller Ursprung/Ursprungszeugnis

Sonstiges

  • Neue Importvorschriften einzelner Länder


Zielgruppe:
Sachbearbeiter in den Abt. Vertriebsinnendienst, Export- und Versandabwicklung, Fach- und Führungskräfte in exportierenden Unternehmen


Referent:
Dipl.-Kfm. Stefan Schuchardt
Contradius Export- und Zollberatung, 34292 Ahnatal

IHK für Rheinhessen

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Ihre Ansprechpartnerin: 
Monika Sonnack

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