Dienstag, 28. Oktober 2025, 10 bis 12 Uhr
IHK für Rheinhessen, Mainz
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit Anfang 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten im Inland. Bei der Risikoanalyse und bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen bietet das LkSG bewusst Gestaltungsspielraum. Dieser Spielraum bedeutet jedoch nicht, dass Unternehmen pauschal von allen Zulieferern Informationen einfordern oder umfangreiche, undifferenzierte Verhaltenskodizes zur Unterzeichnung vorlegen dürfen. Ebenso wenig ist es zulässig, gesetzliche Anforderungen eins zu eins an die gesamte Lieferkette weiterzugeben.
Das LkSG verlangt ein risikobasiertes Vorgehen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat hierzu ein FAQ-Papier veröffentlicht. Es bietet praxisnahe Hinweise für die Umsetzung der Risikoanalyse und für die Zusammenarbeit innerhalb der Lieferkette. Ziel ist es, den risikobasierten Ansatz zu stärken und verständlich zu erläutern, wie Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten wirksam erfüllen können.
Die Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz und im Saarland sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), welches die Umsetzung des Gesetzes kontrolliert, bieten Ihnen Gelegenheit, sich aus erster Hand zu informieren:
- Welche gesetzlichen Pflichten müssen Sie gegenüber Ihren Kunden erfüllen – und welche nicht?
- Was bedeutet der risikobasierte Ansatz im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in der Praxis?
- Welche Empfehlungen gibt das BAFA im Umgang mit Abfragen und vertraglichen Zusicherungen?
- Welche Unterstützungsangebote stellt das BAFA Unternehmen zur Verfügung?
Gerne können Sie uns bereits vor der Veranstaltung ihre Themen und Fragen an das BAFA per Mail (international@rheinhessen.ihk24.de) zukommen lassen. Wir werden diese dann entsprechend weitergeben.
Programm
- Eröffnung und wirtschaftspolitische Einführung – Natascha Waltke, Referatsleiterin Wirtschaft und Menschenrechte, DIHK
- Angemessene Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen Kunden und Lieferanten - Franz Gerhard Borengässer, Referent im Referat Grundsatzangelegenheiten, Prüfungsleitlinien, BAFA und Ann-Sophie Rüppel, Referentin im Referat Ordnungswidrigkeitenverfahren und Monitoring
- Offener Dialog mit dem BAFA: Zeit und Raum für Ihre Fragen
Zielgruppe:
Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen, die direkt von dem Gesetz betroffen sind, ebenso wie an ihre mittelständischen Zulieferer. Teilnehmende Unternehmen erhalten konkrete Hinweise zu ihren Handlungsspielräumen im Rahmen der Risikoanalyse und den Erwartungen des BAFA. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit zum offenen Austausch, bei dem Fragen aus der Praxis adressiert und Lösungsansätze diskutiert werden können.