Der Wiederaufbau der Ukraine hat bereits begonnen. Die Unterstützung der Ukraine durch die Europäische Union, die USA, europäische und andere westliche demokratische Länder schafft die Voraussetzungen für die Beteiligung ausländischer Unternehmen an Projekten verschiedener Art.
Vor allem der Energiesektor muss in den nächsten Monaten und Jahren wieder aufgebaut werden. Aber auch in anderen Bereichen wie Logistik, Landwirtschaft, Straßenbau, Wohnungsbau, Krankenhausbau, Wasserversorgung oder Minenräumung bieten sich zahlreiche Geschäftsmöglichkeiten für deutsche Unternehmen, die bereit sind, Ausrüstungen, Maschinen und Know-how in das vom Krieg getroffene Land zu liefern und sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen.
Das öffentliche Auftragswesen in der Ukraine ist in den letzten Jahren transparenter geworden. Dennoch gibt es einige Besonderheiten zu beachten, um bei Ausschreibungen erfolgreich zu sein. Ist die Gründung einer ukrainischen Gesellschaft dafür unbedingt notwendig?
Bei der Strukturierung des Ukraine-Geschäfts sind unter anderem gesellschafts-, arbeits- und devisenrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Kann das Vier-Augen-Prinzip wirksam verankert werden? Kann das oberste Management einer ukrainischen Tochtergesellschaft von der Mobilisierung freigestellt werden? Und welche devisenrechtlichen Beschränkungen bestehen noch?
Webinar-Reihe Ukraine
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