Das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz –

keine Haftung der Organe mehr, wenn ein gebotener Insolvenzantrag unterbleibt?

Die Corona-Pandemie und deren Auswirkung stellt Unternehmen vor neue und gravierende Herausforderungen. Ungewiss ist, wie lange die Situation anhält und wie die Zukunft aussieht. Es gilt daher, alle nötigen und denkbaren Maßnahmen im Blick zu behalten, um proaktiv reagieren zu können.

Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Krise gibt es weitreichende, überwiegend nur temporär geltende Gesetzesänderungen. Das Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz entbindet vorübergehend von der Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages, wenn ein Insolvenzgrund vorliegt, und mildert Haftungsgefahren für Unternehmen, die von der Krise betroffen sind.  

Rechtsanwalt Hans-Wilhelm Goetsch wird über diese gesetzliche Regelung, deren Voraussetzungen und Folgen sowie Möglichkeiten für Organe von GmbH, GmbH & Co. KG und AG praxisnah informieren und Fragen beantworten.

Schwerpunkte sind:

  • Grundsätze der Insolvenzantragspflicht, Haftungsgefahren bei verspäteter Antragstellung
  • Informationen zur aktuellen Aussetzung der gesetzlichen Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages und zu den Folgeregelungen
  • Überblick über Sanierungsmöglichkeiten durch ein Insolvenzverfahren

Referent: Rechtsanwalt Hans-Wilhelm Goetsch, Fachanwalt für Insolvenzrecht, BGP Blersch Goetsch Partner Rechtsanwälte, Mainz

Das Webinar wird mit Microsoft Teams durchgeführt. Die Teilnahme ist kostenfrei.

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22. Juli 2020, 17:00 - 18:00 Uhr (MESZ)