Webinar: Entsendung von Mitarbeitern – Einsätze in der Türkei


Geschäftsreisen sind ein wichtiger Bestandteil der internationalen Geschäftsbeziehungen. Die Anlässe sind zahlreich: Besuche bei Kunden oder Lieferanten, Installation oder Wartung von Maschinen und Anlagen, Messebesuche oder Arbeiten im Bausektor.

Für die erfolgreiche Abwicklung von grenzüberschreitenden Aufträgen ist vieles zu beachten. Vor jeder Entsendung gilt zu prüfen, ob oder auch welche Melde- und Registrierungspflichten im Ausland bestehen. Unternehmen sollten sich möglichst frühzeitig mit den Anforderungen befassen, wenn sie Mitarbeiter ins Ausland entsenden. Wer sich nicht an die geltenden Regelungen hält, muss mit Sanktionen rechnen.

Beim grenzüberschreitenden Einsatz von Mitarbeitenden in der Türkei sind eine Reihe von Formalitäten zu beachten. Dazu zählen beispielsweise die Lohn- und Arbeitsbedingungen. Ferner beinhaltet das türkische Arbeitsrecht zahlreiche Besonderheiten, die sich vom deutschen Arbeitsrecht grundlegend unterscheiden. Im Rahmen dieses Webinars erhalten Sie wichtige Informationen zur Abwicklung Ihrer Aufträge und Entsendung Ihrer Mitarbeiter in die Türkei. 
 

Webinar-Reihe: Entsendung von Mitarbeitern
Weitere Termine und Themen finden Sie unter:
https://www.ihk.de/rheinhessen/entsendung

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bis zur Veranstaltung

3. Juli, 10:00 - 11:00 Uhr (MESZ)

Begrüßung

Ute Lachmayer
Referentin International | Welcome Center
IHK für Rheinhessen

 

Referentin:

Dr. Gökçe Uzar Schüller
Local Partner, GvW Graf von Westphalen
 

Zur Referentin

Dr. Gökçe Uzar Schüller hat Rechtswissenschaften an der Universität Ankara studiert. Nach ihrem Magisterstudium promovierte sie an der Universität Regensburg im Bereich internationales Schiedsverfahrensrecht. Die türkische Rechtsanwältin mit Anwaltszulassungen in Istanbul und in München war von 2006 bis 2012 in Kanzleien tätig, die auf das Türkeigeschäft spezialisiert sind. Seit 2012 ist sie Leiterin des Türkei-Desk und Local Partner in der Sozietät GvW Graf von Westphalen. In dieser Funktion berät sie deutsche Unternehmen bei ihrem Markteintritt und ihren Geschäften in der Türkei sowie türkische Unternehmen bei ihren Geschäftsbeziehungen in Deutschland. Sie ist darüber hinaus Lehrbeauftrage der LMU München für türkisches Recht.