Webinar: EU-Entwaldungsverordnung - Pflichten für Unternehmen ab dem 4. Quartal 2024

Laut Entwaldungs-Verordnung dürfen Unternehmen in Zukunft bestimmte Produkte und Rohstoffe in die, beziehungsweise aus der EU, nur noch ein- oder ausführen, wenn ihnen der Lieferant mit einer Sorgfaltserklärung bestätigt hat, dass das Produkt nicht von einer nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzten Fläche stammt und nach diesem Datum auch nicht zu einer anderweitigen Schädigung von Wäldern geführt hat. 

Dazu müssen die Erzeuger Geoinformationsdaten zur Verfügung stellen, aus denen hervorgeht, wo sich die jeweiligen Anbauflächen befinden. Diese werden wiederum vom Unternehmen zur Risikobewertung genutzt. Daneben muss nachgewiesen werden, dass Arbeitnehmer-, Menschenrechte und Rechte indigener Völker bei der Produktion geachtet werden. 

Wer ist betroffen? 

Betroffen ist der Import, Export und das Bereitstellen auf dem Unionsmarkt der in Anhang I der Entwaldungs-VO aufgeführten Rohstoffe und Erzeugnisse: 

  • Rinder
  • Kakao
  • Kaffee
  • Ölpalme
  • Kautschuk
  • Soja
  • Holz

Darunter fallen auch Erzeugnisse, die diese Produkte enthalten, mit diesen gefüttert wurden oder unter deren Verwendung hergestellt wurden, beispielsweise Schokolade, Leder, Luftreifen, Möbel oder Bücher. 

Mit der Entwaldungs-VO wurde eine erhebliche Ausweitung der erfassten Holzprodukte vorgenommen. So können nun auch Unternehmen betroffen sein, die bisher von den Sorgfaltspflichten der Holzhandelsverordnung nicht erfasst wurden.

Frist zur Einführung 

Die EU-Holzhandelsverordnung (EU) Nr. 995/2010 wird mit der Entwaldungs-VO zum 30. Dezember 2024 aufgehoben. Für bestimmte Erzeugnisse, die vor dem 29. Juni 2023 erzeugt und ab dem 30. Dezember 2024 in Verkehr gebracht wurden, besteht eine Übergangsfrist für Holz und Holzerzeugnisse und die Vorgaben der Holzhandelsverordnung sind bis 31. Dezember 2027 anwendbar. 

Die Registrierung ist leider bereits geschlossen. Für Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

00

Tage

00

Stunden

00

Minuten

00

Sekunden

bis zur Veranstaltung

26. Februar, 10:00 - 11:00 Uhr (MEZ)

Begrüßung

Elvin Yilmaz
Abteilungsleiterin International der IHK für Rheinhessen

 

Referenten:

Dr. Stephan M. Ebner
LL. M, Esq |Rechtsanwalt, Attorney-at-Law (New York, USA), Of Counsel
US-Chinesische Anwaltskanzlei YK Law LLP

Thorsten Rohde
Mag. iur. (Dublin) | Rechtsanwalt | M&A | VC | Corporate