Referent: Rechtsanwalt Hans-Wilhelm Goetsch, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Kanzlei BGP Blersch Goetsch Partnerschaftsgesellschaft mbB, Mainz
Zu Beginn der Corona-Krise war es eine der Sofortmaßnahmen der Bundesregierung zur Stützung der Wirtschaft: Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sollte gemeinsam mit staatlich gestützten Finanzierungsmaßnahmen eine befürchtete „Insolvenzwelle“ wegen pandemiebedingter Umsatz- und Ertragsausfälle verhindern, Für den Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit lief diese Regelung zum 30. September 2020 aus. Für die Überschuldung ist die Antragspflicht bis Ende des Jahres dagegen weiterhin ausgesetzt.
Ungeachtet der teilweisen Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sollte die Lage in den Unternehmen sondiert werden. Denn die Insolvenzordnung bietet gerade mit einem Insolvenzplanverfahren - ggf. im Rahmen einer sogenannten „Insolvenz in Eigenverwaltung“ – einige Möglichkeiten, in kurzer Zeit Sanierungsmaßnahmen umzusetzen und damit das Unternehmen zu erhalten und fortzuführen. Alle Gewerbetreibenden sollten sich daher frühzeitig über den Ablauf und die Chancen eines Insolvenzverfahrens informieren.
Informieren Sie sich in dem Webinar besonders über die folgenden Fragestellungen:
Das Webinar wird mit Microsoft Teams durchgeführt. Die Teilnahme ist kostenfrei.
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Sekunden21. Oktober 2020, 17:00 - 18:00 Uhr (MESZ)