Der türkische Arbeitsmarkt ist für die deutsche Wirtschaft nach wie vor wichtig. Inzwischen sind rund 5.000 Unternehmen mit deutscher Beteiligung in der Türkei aktiv.
Beim grenzüberschreitenden Einsatz von Mitarbeitenden in der Türkei sind eine Reihe von Formalitäten zu beachten. Dazu zählen beispielsweise die Lohn- und Arbeitsbedingungen. Im Rahmen dieser Veranstaltung erhalten Sie wichtige Informationen zur Abwicklung Ihrer Aufträge und Entsendung Ihrer Mitarbeiter in die Türkei.
Ferner beinhaltet das türkische Arbeitsrecht zahlreiche Besonderheiten, die sich vom deutschen Arbeitsrecht grundlegend unterscheiden. Gemeinsam mit den IHKs Darmstadt und Saarland möchten wir Sie gerne in unserer Veranstaltung für diese Besonderheiten sensibilisieren und Ihnen ein erstes Grundwissen vermitteln, das Ihnen beim Einstieg in den deutsch-türkischen Geschäftsverkehr nützlich sein kann.
Themen des Webinars
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Sekunden6. Oktober 2022, 10:00 - 11:30 Uhr (MESZ)
Begrüßung
Elvin Yilmaz
Abteilungsleiterin International der IHK für Rheinhessen
Referentin
Dr. Gökçe Uzar Schüller
Local Partner, GvW Graf von Westphalen
zur Referentin
Dr. Gökçe Uzar Schüller hat Rechtswissenschaften an der Universität Ankara studiert. Nach ihrem Magisterstudium promovierte sie an der Universität Regensburg im Bereich internationales Schiedsverfahrensrecht. Die türkische Rechtsanwältin mit Anwaltszulassungen in Istanbul und in München war von 2006 bis 2012 in Kanzleien tätig, die auf das Türkeigeschäft spezialisiert sind. Seit 2012 ist sie Leiterin des Türkei-Desk und Local Partner in der Sozietät GvW Graf von Westphalen. In dieser Funktion berät sie deutsche Unternehmen bei ihrem Markteintritt und ihren Geschäften in der Türkei sowie türkische Unternehmen bei ihren Geschäftsbeziehungen in Deutschland. Sie ist darüber hinaus Lehrbeauftrage der LMU München für türkisches Recht.