Der Cyber Resilience Act regelt die Anforderungen an die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen und ist zum 11. Dezember 2027 anzuweden - doch bereits zum 11. September 2026 greifen Meldepflichten zu Sicherheitslücken und Sicherheitsvorfällen.
Ziel der Verordnung ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen besser vor Sicherheitsrisiken zu schützen. Hersteller, Importeure und Händler müssen künftig sicherstellen, dass ihre Produkte
von Anfang an sicher konzipiert sind („Security by Design“)
während ihres gesamten Lebenszyklus Sicherheitsupdates erhalten und
dass bekannte Schwachstellen aktiv gemeldet und behoben werden.
Damit kommen neue verbindliche Pflichten auf Unternehmen aller Größen zu – insbesondere in den Bereichen IT-Sicherheit, Produktentwicklung und Compliance.
Unzureichend abgesicherte Produkte oder fehlende Update-Strategien können künftig zu erheblichen Haftungsrisiken und Sanktionen führen. Auch die Dokumentations- und Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen werden deutlich ausgeweitet.
In diesem Webinar gibt Ihnen Rechtsanwältin Sarah Tavcer von der VARY.LEGAL GmbH einen verständlich Überblick über die zentralen Inhalte des Cyber Resilience Act und zeigt, welche konkreten Maßnahmen Unternehmen bereits jetzt ergreifen sollten. Außerdem, welche Unterstützung für KMU und Start-Ups vorgesehen ist.
Zielgruppe sind Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer von KMU, IT-Verantwortliche sowie Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Compliance, Produktentwicklung und Informationssicherheit.
Stellen Sie Ihr Unternehmen frühzeitig sicher auf und melden Sie sich kostenlos jetzt an.
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SPEAKER
Sprecher
Sarah Tavcer
VARY.LEGAL
Sarah Tavcer ist Rechtsanwältin, zertifizierte KI-Compliance Beauftrage und Lehrbeauftragte des Fachbereichs Informatik an der Hochschule Worms. Ihre besondere Expertise liegt in der Beratung zu IT-rechtlichen Themen im dynamischen Umfeld.
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Daniel Pauls | Tel.: 06131 262 1711
daniel.pauls@rheinhessen.ihk24.de
13. August 2026, 13:00 - 14:00 Uhr (MESZ)